(14.03.2025 Stand der Erklärung)
Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für http://www.musiccares.de. Theoretisch sind wir von der Pflicht entbunden, eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit zu machen. Dennoch wird hier nach bestem Wissen und Gewissen der Stand der Barrierefreiheit beschrieben.
Diese Webseite ist mit den Vorgaben des deutschen BGG (Behindertengleichstellungsgesetz), der deutschlandweit gültigen BITV (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) 2.0 und damit auch der internationalen WCAG 2.0 und den Erweiterungen der WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) Konformitätsstufe AA, bzw. zusätzlichen Anforderungen aus der EN 301 549 (Europäische Norm) ansatzweise vereinbar. Da die WCAG als Grundlage der BITV dient, folgt der Abgleich hier anhand der vier Kernprinzipien:
In Bezug auf das Prinzip der Wahrnehmbarkeit sind Bilder und Grafiken mit Textalternativen hinterlegt, sodass z.B. ein Screenreader dies für Nutzer*innen mit Sehbehinderung vorlesen kann. Die Website lässt sich manuell bis auf 150% vergrößern ohne dass die Funktionalität der Anwendung beeinträchtigt wird, sodass Schriftgrößen angepasst werden können. Bei der Farbgestaltung der Anwendung bzw. insbesondere klickbarer Elemente haben wir auf hohen Kontrast zwischen Text und Hintergrund geachtet.
In Bezug auf das Prinzip Bedienbarkeit steht ausreichend Zeit zur Verfügung, um Interaktionen auszuführen. Fehlermeldungen sollten durch hilfreiche Hinweise den Nutzer*innen helfen, Fehler zu korrigieren.
In Bezug auf das Prinzip Verständlichkeit haben wir in Zusammenarbeit mit metamine, einer GbR für nachhaltige digitale Transformation, alle Texte überarbeitet um sie so klar und einfach zu formulieren wie möglich. Die Inhalte sollten für ein breites Publikum verständlich sein. Auch die Benutzeroberfläche wurde auf ihre Konsistenz und Vorhersehbarkeit hin verbessert.
In Bezug auf das Prinzip Robustheit lässt sich sagen, dass die Nutzer*innen die Sprache wechseln können und alle Inhalte korrekt in der gewählten Sprache angezeigt werden. Momentan gibt es noch keine Bereitstellung von PDF's, wenn dies passiert sollten diese jedoch ebenfalls barrierefrei sein.
Nicht barrierefreie Inhalte:
In Bezug auf das Prinzip Wahrnehmbarkeit können Schriftgrößen nur begrenzt und Farben nicht angepasst werden.
In Bezug auf das Prinzip Bedienbarkeit ist noch nicht sichergestellt, dass alles gut mit Hilfsgeräten erreichbar ist; wie etwa per Sprachsteuerung. Dies betrifft auch die Navigation mit der Tastatur, etwa die Überprüfung dessen, dass der Fokus immer klar erkennbar ist und logisch durch die Seite führt.
In Bezug auf das Prinzip Verständlichkeit sind die Texte aktuell nicht in leichter Sprache vorhanden. Formulare zeigen Eingabefehler zwar schriftlich klar an, Hinweise auf fehlende oder falsche Angaben erscheinen jedoch in rot was z.B. für farbenblinde Nutzer*innen nicht erkennbar wäre.
In Bezug auf das Prinzip Robustheit ist noch nicht getestet, wie etwa die Kompatibilität und Zugänglichkeit mit Screenreadern oder alternativen Technologien aussieht; also ob alle interaktiven Elemente (z. B. Dropdowns, Schaltflächen, Formulare) mit Hilfstechnologien bedienbar sind. Auch ist noch nicht gewährleistet, dass Inhalte, die sich während der Nutzung dynamisch verändern (z. B. bei AJAX-basierten Anwendungen), für alle Nutzer*innen gut erkennbar und zugänglich sind.
Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei: Wie eingangs bereits erwähnt, sind wir von der Pflicht entbunden, eine Erklärung zum Stand der Barrierefreiheit bereitzustellen. Wir sind keine öffentliche Einrichtung und keine Firma mit entsprechend hohem Jahresumsatz und entsprechend hoher Mitarbeiteranzahl, sodass die gesetzlichen Anforderungen zur Barrierefreiheit als unverhältnismäßig gelten. Wir haben uns jedoch bemüht, musiccares.de zumindest so barrierearm wie möglich zu gestalten.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 14.03.2025 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung.
Feedback und Kontaktangaben Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: Alicia Pfeifer alicia_musiccares@pachamamaculture.com
Schlichtungsverfahren Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Berlin, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens stellen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Unter Schlichtungsstelle nach § 33 LGBG - Berlin.de finden Sie das Antragsformular. Senden Sie den ausgefüllten Antrag bitte per E-Mail an: LfB-Schlichtung@senasgiva.berlin.de Sie können den Antrag auch postalisch an die Schlichtungsstelle senden:
Schlichtungsstelle nach § 33 LGBG
Oranienstraße 106, 10969 Berlin
Tel.: (030) 9028 1113
Ergänzende Angaben (fakultative Inhalte gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission) Erläuterung der Bemühungen um eine bessere digitale barrierefreie Zugänglichkeit: www.musiccares.de geht aktuell nicht über das gesetzlich vorgeschriebene Maß an Barrierefreiheit hinaus. An dieser Stelle werden sonst Komponenten und Funktionen genannt, die teilweise auch Kriterien der WCAG Priorität AAA erfüllen (z.B. Inhalte in leichter Sprache oder Gebärdensprache etc.)
Datum der Veröffentlichung der Website oder der mobilen Anwendung: 19.01.2024